Dass mit zunehmendem Lebensalter die Beiträge der privaten Krankenversicherung erheblich ansteigen können, dürfte den meisten Versicherten bekannt sein. Als Ausweg wird der sogenannte „Basistarif“ angeboten. Dessen Leistungsumfang ist mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung „vergleichbar“ - aber eben nicht identisch. Der „Basistarif“ ist keine echte Alternative gegen die zunehmenden Beitragskosten.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen stärker als Erwerbseinkommen und Renten
Freiberufler, hauptberuflich Selbständige und Arbeitnehmer mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat Krankenversichern (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Beiträge sind zunächst oftmals niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Jedoch können die Versicherungsprämien im Alter einen geradezu exorbitanten Anteil der Ruhestandsbezüge ausmachen. Vor allem Rentner sind oft nicht in der Lage, Monatsbeiträge, die häufig zwischen 600,00 und 800,00 Euro betragen, aufzubringen. Hinzu kommen etwaige vertraglich vereinbarte Selbstbehalte und regelmäßige Beitragsanpassungen. Ab welcher Höhe die Beiträge passend sind, bestimmt letztlich die Versicherung im Rahmen ihrer Auslegungsmöglichkeiten.
Die privaten Krankenversicherungen sind gehalten, ihre Beiträge jährlich neu zu kalkulieren. Dabei sind gesetzliche Bestimmungen einzuhalten - wie zum Beispiel
• die Kalkulationsverordnung oder korrekt:
„Verordnung über die versicherungsmathematischen Methoden zur Prämienkalkulation und zur Berechnung der Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung – (KalV)“
Die Versicherungsunternehmen veröffentlichen nur wenige Informationen, aus denen deren Beitragskalkulation nachvollziehbar ersichtlich ist. Eine führende deutsche Wirtschaftszeitung kommt im Februar 2013 zu dem Schluss, dass die Versicherungen nicht wissen, mit welchen Prämienzahlungen ältere Menschen zu rechnen haben. Diese bezieht sich dabei auf eine Anfrage, die der Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg (Die Linke) an die Bundesregierung adressierte.
Verbraucherschützer gehen indes davon aus, dass in den zurückliegenden 10 Jahren die jährlichen Beitragsanpassungen inflationsbereinigt im Durchschnitt 3,90 % betrugen. Innerhalb von vier Jahren steigt somit aufgrund des Zinseszinseffektes ein Krankenversicherungsbeitrag von ursprünglich 600,00 auf dann 700,00 Euro an. Den meisten Arbeitnehmern oder Ruheständlern dürften Einkommenszuwächse in dieser Höhe unbekannt sein.
Direkter Vergleich mit Beitragsentwicklung gesetzlicher Krankenkassen nicht möglich
Ein Vergleich mit der Beitragsentwicklung der gesetzlicher Krankenkassen, zum Beispiel Ersatzkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Knappschaft, ist allerdings nur schwer möglich. Hintergrund ist, dass das Leistungsangebot der Privaten über das der Gesetzlichen hinausgeht. Private Krankenversicherungsverträge enthalten in der Regel Vereinbarungen über Zusatzleistungen wie zum Beispiel Chefarztbehandlung, alternative Heilmethoden und Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme.
Hingegen gilt für die gesetzlichen Versicherungen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Deren Leistungen „ ... müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (§ 12 Abs. 1 S. 1 SGB V).
Privat Versicherte können, um der Beitragsfalle zu entgehen, überlegen, in den sogenannten Basistarif ihrer Krankenversicherung zu wechseln. Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt und in allen Selbstbehaltsstufen darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Der Höchstbeitrag ist das Ergebnis der Multiplikation des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrages gemäß § 242a Abs. 2 SGB V mit der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser beläuft sich im Jahr 2016 auf 665,29 Euro ((14,60 % + 1,10 %) * 4.237,50 Euro).
Vergleichbar bedeutet ähnlich aber nicht identisch
Der Leistungsumfang muß in “Art, Umfang und Höhe“ mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung „vergleichbar“ sein. Dem Verband der privaten Krankenversicherung ist es gestattet, über dessen Reichweite, unter Beachtung mitgeltender Maßgaben, selbst zu entscheiden.
Versicherte haben einen Anspruch auf Behandlung, wenn diese notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder deren Beschwerden zu lindern (§ 27 Abs. 1 S. 1 SGB V). Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V).
Die Fachaufsicht über die Reichweite des Basistarifs übt das Bundesministerium der Finanzen aus.
Jedenfalls sind freiwillige Leistungen, die viele gesetzliche Krankenkassen gegenüber ihren Mitgliedern erbringen, im Basistarif nicht vorgesehen. Dieser Tarif richtet sich an Versicherte, die aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage sind, den zu Versicherungsbeginn abgeschlossenen Vertrag fortzuführen.
Vor einem Wechsel sollte zunächst geprüft werden, ob die sogenannten Altersrückstellungen auf den Basistarif übertragen werden können. Privat Versicherte zahlen seit Januar 2000 einen zehnprozentigen Zuschlag auf ihre Prämie. Dieser ist als Rückstellung zu verstehen, mit dem die Versicherungen zusätzliche Belastungen ihrer Versicherten im Alter abmildern sollen.
Der „Basistarif“ für Privatpatienten ist nur bedingt eine Alternative - die Gebührenordnung für Ärzte sieht nur eingeschränkte Steigerungssätze vor
Wer im Basistarif versichert ist, sollte vor einer ärztlichen Behandlung erfragen, zu welchem Kostensatz diese abgerechnet wird. Gegen über privat Versicherten dürfen Ärzte, bei medizinisch begründetem Erfordernis, bis zum 3,5fachen des nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehenem Satz abrechnen. Dem Patienten gegenüber ist der Grund für die Steigerung anzugeben.
In der Regel darf jedoch nur eine Gebühr zwischen dem 1,0 und 2,3fachen des Gebührensatzes abgerechnet werden (§ 5 Abs. 2 S. 3 GOÄ).
Gegenüber im Basistarif privat Versicherten gelten diese Steigerungssätze so jedoch nicht. Der erstattungsfähige Steigerungsfaktor beträgt hier höchstens das 1,2fache des nach GOÄ vorgesehenen Satzes.
Nicht jeder Arzt ist bereit, im Basistarif versicherte Patienten auch zu behandeln.
Die Behandlung im Basistarif versicherter Patienten vollzieht sich außerhalb des Systems der vertrags(zahn-)ärztlichen Versorgung (Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 05.05.08 - Az: 1 BvR 807/08). Aus Sicht von Ärzteverbänden unterliegt diese Patientengruppe - außer in akuten Notfällen - keiner unmittelbaren medizinischen Versorgungspflicht. Auch wer im Basistarif versichert ist, bleibt Privatpatient.
Vertragsärzte der kassenärztlichen Vereinigung sind jedoch gehalten, dem Versorgungsauftrag gegenüber gesetzlich Krankenversicherten nachzukommen. Die ärztliche Versorgung ist auch gegenüber im Basistarif Versicherten sicherzustellen (§ 75 Abs. 3a Satz 1 SGB V). Um gesteigerte Gebührensätze zu vermeiden, ist es jedoch erforderlich, dass der basisversicherte Patient vor Behandlungsbeginn auf seinen Versichertenstatus hinweist und mitteilt, dass er zum Basistarif behandelt werden möchte.
Nur am Rande sei erwähnt, dass dieser die kostenfreie Mitversicherung des Ehepartners nicht vorsieht.
Wechsel in den „Standardtarif“ nur noch bei Altverträgen möglich
Nur am Rande sei erwähnt, dass bei Neuabschlüssen die Option, in den sogenannten „Standardtarif“ zu wechseln, seit dem 01.01.2009 nicht mehr besteht. Versicherte, die bereits vor diesem Termin einer privaten Krankenversicherung beigetreten sind und dort über Vorversicherungszeit von wenigstens 10 Jahre verfügen und im Weiteren
mindestens 65 Jahre alt oder
mindestens 55 Jahre alt sind und deren jährliches Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) gemäß § 6 Abs. 6 SGB V liegt oder
vor Vollendung des 55. Lebensjahres bereits eine gesetzliche Rente beziehen (Erwerbsminderung) oder eine Beamtenpension erhalten und deren jährliches Gesamteinkommen unter der JAEG liegt
können jedoch auch heute noch in den Standardtarif wechseln.
Der Beitrag im Standardtarif darf den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Dieser Tarif ist insbesondere deshalb interessant, da sich der Privatversicherte bei jedem niedergelassenen Arzt behandeln lassen kann. Der Arzt kann zu höheren Gebührensätzen als in der Basisversicherung abrechnen.
Was tun?
Bei einem Lebensalter unter 55. Jahren besteht Aussicht, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Maßgeblich ist das persönliche Bruttoeinkommen. Soweit dies unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (56.250,00 Euro - Jahr 2016) liegt, sollte es keine Probleme geben. Ist vorgenannte Altersgrenze überschritten, wird ein Wechsel schwierig. Dieser Personenkreis ist „versicherungsfrei“ (§ 6 Abs. 3a SGB V). Mitgeltende Voraussetzung ist jedoch, dass der Betreffende
a) in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war und
b) mindestens 2,50 Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig erwerbstätig gewesen ist..
Inwieweit vorgenannte Ausnahme zutrifft, ist anhand des persönlichen Versicherungsverlaufes zu klären. Eine andere Alternative kann darin bestehen, über einen höheren Selbstbehalt und den Verzicht auf Zusatzleistungen die Beitragskosten der privaten Krankenversicherung zu mindern.
Kommentare
Jedoch: wir sollten alle gewaertigen - rechtzeitig in unserem Erdenleben, in unserem Hiersein - wir alle sind sterbliche Kreaturen, wir muessen hier absagen, und alle sterben, und eingehen - vor den Richter. Dieser wird richten einen Jeglichen, was gut, was boese. Und: wir alle werdens hoeren muessen, und hinnehmen muessen...Uns allen alles Gute!
eine gesetzliche Krankenversicherung ist nicht unbedingt im Alter billiger.
Wenn man wie im Raum Stuttgart üblich im Alter eine ordentliche
Betriebsrente bekommt, ist man sehr schnell sehr teuer bei der Gesetzlichen,
da auf diese Zusatzrenten eben auch der KV Betrag bezahlt werden muss.
Peter
als langjährig PKV-Versicherter und Branchen-Insider möchte ich gerne einige Ergänzungen zu Ihrem Artikel machen:
1. Die "Beitragsfalle" existiert tatsächlich doch viel stärker in der Gesetzlichen Krankenkasse, denn dort ist man den Vorgaben der Politik (regelmäßige Leistungseinschränkungen, getarnt als "Reformgesetze", jährliche Beitragerhöhungen durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Beitragserhöhungen/Zusatzbeiträge der Kassen) ohne relevante Wahlmöglichkeit hilflos ausgesetzt.
2. Wer sich für die PKV entscheidet, sollte mündig und selbstverantwortlich einen Teil des eingesparten Beitrages in jüngeren Jahren zurücklegen, um später als Rentner seinen PKV-Beitrag DEUTLICH senken zu können. Ob er dies innerhalb der PKV mit den dort existierenden Beitragsreduzierungsmodellen ( steuerfrei und Arbeitgeber übernimmt 50%!!!!! ) oder extern über einen Ansparvorgang in Fonds, Riester oder Rürup macht, bleibt Geschmackssache und jedem selbst überlassen. Fakt ist jedenfalls, dass mein Netto-PKV-Beitrag später DEUTLICH unter dem vergleichbaren Kassenbeitrag liegen wird.
3. Als PKV-Versicherter im Rentenalter zahle ich keinen Beitrag auf eine betriebliche Altersversorgung und sonstige Einkünfte (z.B. Vermietung und Verpachtung).
4. Der Basis-/und Standardtarif sollte wirklich nur eine Notlösung sein, denn es ist doch ganz einfach: Je älter ich werde, desto eher werde ich auch krank und benötige daher den DEUTLICH leistungsstärkeren PKV-Schutz!Diesen ausgerechnet im hohen Alter aufzugeben erschliesst sich mir nicht.
5.Sie schreiben: "......dass die (PKV-) Versicherungen nicht wissen, mit welchen Prämienzahlungen ältere Menschen zu rechnen haben...." ist doch nichts als eine Binsenweisheit! Zum Einen weiss das doch auch kein GKV-Funktionär (demographische Entwicklung!!!) und zum anderen ist dies doch unter anderem insbesondere abhängig von den Kosten der weiteren medizinischen Entwicklungen. Wir werden alle immer älter und dass dies nicht kostenlos funktioniert bestreitet kein Mathematiker, aber viele Politiker......Ähnliches gilt übrigens auch für die gesetzliche Rente: wenn diese statt grob gerechnet 15 Jahren nun 18 Jahre im Schnitt reichen sollte, dann kann dies entweder mit einer Senkung der Rente, höheren Beiträgen oder späterem Einstieg in die Rente funktionieren! Auch das ist einfachste Mathematik!
6. Den allermeisten PKV-Versicherten geht es finanziell insgesamt hervorragend. Jedoch sind die Einzelfirmen/Kleinstunternehmer mit niedrigen Einkommen hier gefährdet, sollten sie an den falschen Berater geraten sein. Auch PKV-Kunden, die erst in hohem Alter über 50 eingestiegen sind, hatten m.E. nicht gerade den seriösesten Berater.
7. Insgesamt hätte ich mir von einem "unabhängigen" Cashkurs und einem Berater, der - ich zitiere aus nebenstehendem Profil - "Bewusstseinsbildung und Eigenverantwortung" propagiert, eine sachlich doch etwas fundiertere, differenziertere und objektivere Darstellung in selbigem Sinne gewünscht.
Herzliche Grüße aus Berlin
Thomas Hirsch
mfg
hs
ich finde dieses permanente pauschale PKV-Bashing nicht in Ordnung. Ich muss das schon in den Mainstream-Medien ertragen, aber bitte nicht bei Cash-Kurs! Daher bitte ich den Author in Zukunft, Beiträge zu dieser Thematik mehrdimensional zu betrachten.
Wahr ist, dass es bei der PKV unzählige Gesellschaften gibt, die wiederum eine Vielzahl an Tarifen anbieten. Gefühlt würde ich sagen, man könnte damit ein Telefonbuch füllen. Man bedenke, dass jeder Tarif sich unterschiedlich entwickelt (abhängig von der Versichertengruppe, u.a. auch ob der Tarif offen oder schon geschlossen ist) und jährlich jeder Tarifbeitrag unterschiedlich steigt. Da ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man schon zu Beginn in eine ungünstigen Tarifgruppe einsteigt und deren Beiträge in den Folgejahren sich auch ungünstig entwickelt, als in manch einer anderen Gruppe.
Mein Schwager hat vor Jahren 15€ für eine halbstündige Beratung bei der Verbraucherzentrale gezahlt und es hat sich für ihn gelohnt. Dort hatte er Zugriff auf historische Beitragsdaten der meisten Kassen und deren Tarife gehabt. Und siehe da, es gab welche, die jedes Jahr konstant stiegen und welche die über viele Jahre konstant blieben. Letztendlich hat er sich für einen entschieden, der einen guten Leistungsumfang bot und in den letzten Jahren moderate Beitragssteigerungen verzeichnete.
Hier sein konkreter Fall in nackten Zahlen:
2009 zahlte er knapp 350€ (inkl. Pflegeversicherung) in die GKV ein und wechselte dann im folgenden Jahr mit 170€ (inkl. Pflegeversicherung) in die PKV. Heute nach 6 Jahren liegt sein Beitrag bei 210€, wobei er bei der GKV heute 416€ zahlen müsste (Zahlen inkl. Pflegeversicherung). Erwähnenswert ist auch noch, dass es ein Tarif ohne Selbstbehalt (also 0€ Eigenbeteiligung) und mit vielen Extras ist. Im entfernten nicht zu vergleichen mit den Leistungen der GKV.
Aus dem konkreten Fall ist zu entnehmen, dass sich beide Versicherungsarten, PKV vs. GKV, in etwa gleich entwickelt haben, jedoch einen völlig unterschiedlichen Leistungsumfang anbieten.
Ich will hiermit die PKV nicht rein waschen, sondern nur zeigen, dass die PKV beitragstechnisch nicht immer schlechter als die GKV abschneiden muss, sondern durchaus versichertenfreundliche Tarife anbietet, was der Author leider völlig versäumt hat aufzuzeigen.
Hochachtungsvoll!
Aus den Zahlen geht hervor, dass in den letzten Jahren die Beitragssteigerung bei der PKV ca 3,5% betrug und bei der GKV etwa 3,1%. Unter der Annahme, dass sich beide Tarife bis zum Rentenalter gleich entwickeln, würde es in dem konkreten Fall bedeuten, dass der Beitrag bei der PKV 547€ betrüge und der der GKV 978€. D.h. wiederum, dass der PKV Versicherte bis zum Renteneintrittsalter ca 113.000€ (unverzinst) weniger Beiträge einzahlen musste als bei der GKV. Unter der Annahme, dass der PKVler in Ruhestand den Doppelten Beitrag zahlen müsste, könnte er noch min. 9 Jahre aus seinen Ersparnissen die Beiträge zahlen, natürlich unter der Annahme, dass er keinerlei Anpassungen an seinem "Luxus"-Tarif vornimmt. Dann wäre er 76 und statistisch gesehen kurz vor Ende seiner Lebenszeit. Verstirbt er vorzeitig (ich wünsche ihm ein langes Leben) so bleiben seine Hinterbliebenen im Besitz der Rücklagen, bei der GKV wären sie futsch!
Was ich ich damit sagen? Die Beitragsersparnisse dürfen nicht ausgegeben werden, sonder sollen als Rücklage fürs Alter dienen!
Ergänzend zu den Aussagen von Herrn Hirsch und vor allem zu dem (auf Bild-Zeitungsniveau) verfassten Beitrag von "Flieder" möchte ich noch folgendes anmerken:
1. warum wird eigentlich immer nur von Beitragserhöhungen gesprochen? Auch Finanztest hat sich schon fachlich disqualifiziert, weil NIE darauf hingewiesen wird dass mit Eintritt in den Ruhestand auch der Beitragsanteil für das Krankentagegeld wegfällt! Bei der gesetzlichen KV gibt es das nicht.
2. @ Flieder: Sprechen Sie mal mit einem Allgemeinmediziner oder einem Geschäftsführer von Asklepios. Eine Arztpraxis rechnet sich nur, wenn sie mindestens 10% Privatversicherte in Ihrem Patientenstamm haben. Gleiches gilt für den Betrieb eines Krankenhauses. Meinen sie tatsächlich wir hätten diesen medizinischen Top-Standard in Deutschland, wenn wir eine Einheitskasse hätten? Finanziert durch "Fallpauschalen" und Pauschalen für Quartale? Dieser medizinische Standard, von dem Sie auch profitieren wenn Sie zum Arzt gehen, wird von den Privaten finanziert. Gleichzeitig werden die gesetzlichen KV noch mit Steuergeldern subventioniert, die ich zusätzlich zu seinem privaten Krankenkassenbeitrag mitbezahle. Gern geschehen. Ist das nicht solidarisch??????
Im übrigen gibt es als Privatversicherter auch genug Nachteile, aber das spare ich mir hier.
Ich könnte stundenlang weiterschreiten, am Ende sollten natürlich alle Menschen beim Arzt gleich viel Wert sein und behandelt werden.
Aber man sollte, wie Herr Hirsch schon angedeutet hat, fachlich sauber bleiben und aufhören Meinung zu machen. Egal gegen welches System.
Hoffen wir alle, dass unsere Sozialsysteme zukünftig noch ein vernünftiges Niveau abbilden können.
Hier gibt es nur private Krankenversicherungen, welche alle einen obligatorischen Teil anbieten müssen. Deren Leistungen sind gesetzlich geregelt. Dazu kann ein Selbstbehalt von 300, 1000, 1500 bzw. 2500 CHF gewählt werden. Darüber hinaus kann jeder nach seinen Bedürfnissen Zusatzleistungen dazubuchen.
Hier stellt sich nicht die Frage welches Modell ich wähle mit unabsehbaren Folgen. Hier muss niemand eingesparte Beiträge in jungen Jahren beiseite legen, um im Alter seine Krankenkasse bezahlen zu können. Ich finde in Deutschland ist das Hauptproblem der wachsende Niedriglohnsektor bzw. der grosse Anteil der Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfeempfänger. Hier reichen selbst 15% nicht aus um Kostendeckend zu wirtschaften. Auch hier gibt es, wenn auch sehr wenige, Sozialhilfebedürftige. denn werden Zuschüsse zu ihre Krankenversicherung gezahlt.
Das zweite grosse Problem in Deutschland ist die Abrechnungspraxis. Zum einen werden die Leistungen ohne Gegenkontrolle gezahlt. Zum andren haben die meisten keine Ahnung welche Kosten durch den Arztbesuch entstehen. Ohne dieses Wissen kann bei der Bevölkerung auch kein Kostenbewusstsein entstehen.
Die Diskussion zu diesem Beitrag wird aktuell im Cashkurs-Forum geführt - Diskutieren Sie mit!